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Gut zu wissen! Heute: Teil 18 – Wofür ist der SiGeKo da?

Viele unserer Mitarbeitenden sind als SiGeKo qualifiziert, so dass wir diese Aufgabe bei unseren Großprojekten häufig übernehmen.  

Er ist nicht zu verwechseln mit dem Sicherungsüberwacher, sowie der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan nicht mit dem Sicherungsplan verwechselt werden darf.  

Der SiGeKo regelt die sichere Zusammenarbeit verschiedener Unternehmen auf der Baustelle miteinander. Dabei betrachtet er im Schwerpunkt die Gefährdung aus deren Arbeit. Seine Aufgaben sind in der Baustellenverordnung (BaustellV) verankert.